Immobilienverkauf

Wohnfläche falsch berechnet? Das kann teuer werden.

Wohnfläche falsch berechnet? Das kann teuer werden.
Wohnfläche falsch berechnet? Das kann teuer werden.

Was Sie wissen sollten

Wohnflächenangaben sollten auf einer nachvollziehbaren Berechnung beruhen. Nach der WoFlV werden Flächen abhängig von Raumhöhe und Nutzungsart unterschiedlich angerechnet; Balkone und Terrassen in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte. Welche Regel im konkreten Vertragsverhältnis gilt, muss geprüft werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Beim Verkauf einer Immobilie zählt jedes Detail – aber kaum etwas wird so oft unterschätzt wie die Wohnfläche. Sie wirkt auf den ersten Blick wie eine bloße Zahl im Exposé. Doch in Wahrheit hat sie große Auswirkungen: auf den Verkaufspreis, die Finanzierung, den Kaufvertrag – und nicht zuletzt auf das Vertrauen der Interessenten.

Was viele Eigentümer nicht wissen: Schon kleine Abweichungen bei der Quadratmeterangabe können große rechtliche Folgen haben. Denn wer falsche Zahlen angibt, handelt nicht nur fahrlässig – er riskiert Rückabwicklungen, Kaufpreisminderungen oder sogar Schadensersatzforderungen.

In diesem Beitrag zeigen wir, warum Du beim Thema Wohnflächenangabe besser keine Kompromisse eingehst – und wie Du mit einer professionellen Vermessung auf der sicheren Seite bist.


Was bei fehlerhaften Flächenangaben droht

Die meisten Kaufverträge enthalten die Wohnfläche – oft als verbindliche Angabe. Stellt sich nach dem Kauf heraus, dass diese Fläche falsch war, drohen rechtliche Konsequenzen:

  • Rückabwicklung des Kaufvertrags
  • Minderung des Kaufpreises
  • Schadensersatzforderungen

Und: Auch der Makler oder Vermittler kann haftbar gemacht werden, wenn er die falsche Fläche ungeprüft übernommen hat.


Warum Du Wohnflächen niemals selbst berechnen solltest

Was nicht geht – auch wenn es oft gemacht wird:

  •  Selber messen mit Zollstock oder Laser
  •  Alte Pläne ohne Maßkette verwenden
  •  Überschlagsrechnung mit Taschenrechner

Diese Methoden sind weder rechtlich zulässig noch verlässlich.


Was als rechtssichere Quelle gilt

✅ Wohnflächenberechnung nach WoFlV oder DIN 277
✅ Genehmigte Baupläne mit Maßkette
✅ Teilungserklärung oder Bauakte
✅ Angaben vom Architekten oder Bauamt

Ohne solche Unterlagen bist Du im Zweifel nicht abgesichert.


Die Lösung: Professionelle Wohnflächenvermessung

Damit es gar nicht erst zu Problemen kommt, empfehlen wir eine exakte und nachvollziehbare Wohnflächenvermessung – professionell und rechtssicher.

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Was, wenn der Eigentümer keine Vermessung wünscht?

In dem Fall sollte die Fläche im Exposé wie folgt gekennzeichnet werden:

„Die angegebene Wohnfläche basiert auf den Angaben des Eigentümers und wurde nicht separat überprüft.“

Das schützt Dich als Vermittler – ist aber immer nur die Notlösung.


Fazit

Die Wohnfläche ist mehr als eine Zahl – sie ist ein rechtlich relevantes Kriterium für Preis, Vertrag und Vertrauen. Wer hier Fehler macht, riskiert viel.
Unser Tipp: Arbeite sauber und professionell – mit exakter Vermessung.


✅ Fragen dazu? Sprich mit Deiner iad Beraterin oder Deinem Berater. Wir helfen Dir gerne weiter!

Quellen und weiterführende Informationen

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