Nach dem Hauskauf gehören nicht nur Schlüssel und Unterlagen auf Ihre Checkliste. Informieren Sie auch den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger über den Eigentümerwechsel. So lassen sich Ansprechpartner und die nächsten Schritte für das Gebäude frühzeitig abstimmen.
Wer muss den Eigentümerwechsel melden?
Nach § 1 Absatz 2 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz muss der neue Eigentümer den Eigentumsübergang unverzüglich schriftlich oder elektronisch mitteilen. Dabei sind sein Name und seine Anschrift anzugeben. Adressat ist der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger.
Wann und in welcher Form informieren?
Maßgeblich ist der Eigentumsübergang. Klären Sie bei Unsicherheit über den Zeitpunkt Ihre Unterlagen mit dem betreuenden Notariat. Ein Telefonat kann der Vorbereitung dienen; versenden Sie die eigentliche Mitteilung schriftlich oder elektronisch. Bewahren Sie eine Kopie für Ihre Objektunterlagen auf.
Diese Angaben helfen bei der Zuordnung
- Name und Anschrift des neuen Eigentümers.
- Adresse der betroffenen Immobilie.
- Datum des Eigentumsübergangs und eine Kontaktmöglichkeit für Rückfragen.
- Falls vorhanden: Aktenzeichen oder Objektangabe aus bisherigen Schreiben.
Bitten Sie den Verkäufer bereits bei der Vorbereitung der Übergabe um die Kontaktdaten und vorhandene Unterlagen. Prüfen Sie gemeinsam, welche Termine schon vereinbart wurden. Verlassen Sie sich nicht allein darauf, dass jemand anderes die Mitteilung übernehmen wird.
Kurze Vorlage für Ihre Nachricht
Betreff: Eigentümerwechsel – [Objektadresse]
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit teile ich Ihnen mit, dass das Eigentum an der Immobilie [Adresse] am [Datum] auf mich übergegangen ist. Mein Name lautet [Name], meine Anschrift ist [Anschrift]. Für Rückfragen erreichen Sie mich unter [Kontakt]. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang und teilen Sie mir mit, ob Sie weitere Angaben benötigen. Mit freundlichen Grüßen [Name]
Übergabe und Unterlagen geordnet abschließen
Legen Sie die versandte Nachricht zu Ihrem Übergabeprotokoll. Eine gemeinsame Liste für Ansprechpartner, Dokumente und vereinbarte Termine erleichtert die Organisation nach dem Kauf. Weitere Hilfen finden Sie unter Checklisten rund um die Immobilie. Bei Fragen zur Begleitung Ihres Immobilienkaufs können Sie CUDOK.immo kontaktieren.
Aktualisiert am 15. September 2026. Allgemeine Information, keine individuelle Rechtsberatung. Rechtliche Einzelfragen klären Sie mit Ihrem Notariat oder einer entsprechend spezialisierten Rechtsberatung.

