Immobilienverkauf

Schornsteinfeger nach Hauskauf informieren: Eigentümerwechsel richtig melden

Hätten Sie’s gewusst? – Nach dem Hauskauf muss der Schornsteinfeger Bescheid wissen!
Hätten Sie’s gewusst? – Nach dem Hauskauf muss der Schornsteinfeger Bescheid wissen!

Was Sie wissen sollten

Der Kern des Beitrags ist weiterhin richtig: Nach § 1 Abs. 2 SchfHwG muss der neue Eigentümer den Eigentumsübergang dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger unverzüglich schriftlich oder elektronisch mitteilen. Das sollte unmittelbar nach dem rechtlichen Eigentumsübergang erfolgen.

Nach dem Hauskauf gehören nicht nur Schlüssel und Unterlagen auf Ihre Checkliste. Informieren Sie auch den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger über den Eigentümerwechsel. So lassen sich Ansprechpartner und die nächsten Schritte für das Gebäude frühzeitig abstimmen.

Wer muss den Eigentümerwechsel melden?

Nach § 1 Absatz 2 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz muss der neue Eigentümer den Eigentumsübergang unverzüglich schriftlich oder elektronisch mitteilen. Dabei sind sein Name und seine Anschrift anzugeben. Adressat ist der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger.

Wann und in welcher Form informieren?

Maßgeblich ist der Eigentumsübergang. Klären Sie bei Unsicherheit über den Zeitpunkt Ihre Unterlagen mit dem betreuenden Notariat. Ein Telefonat kann der Vorbereitung dienen; versenden Sie die eigentliche Mitteilung schriftlich oder elektronisch. Bewahren Sie eine Kopie für Ihre Objektunterlagen auf.

Diese Angaben helfen bei der Zuordnung

  • Name und Anschrift des neuen Eigentümers.
  • Adresse der betroffenen Immobilie.
  • Datum des Eigentumsübergangs und eine Kontaktmöglichkeit für Rückfragen.
  • Falls vorhanden: Aktenzeichen oder Objektangabe aus bisherigen Schreiben.

Bitten Sie den Verkäufer bereits bei der Vorbereitung der Übergabe um die Kontaktdaten und vorhandene Unterlagen. Prüfen Sie gemeinsam, welche Termine schon vereinbart wurden. Verlassen Sie sich nicht allein darauf, dass jemand anderes die Mitteilung übernehmen wird.

Kurze Vorlage für Ihre Nachricht

Betreff: Eigentümerwechsel – [Objektadresse]

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit teile ich Ihnen mit, dass das Eigentum an der Immobilie [Adresse] am [Datum] auf mich übergegangen ist. Mein Name lautet [Name], meine Anschrift ist [Anschrift]. Für Rückfragen erreichen Sie mich unter [Kontakt]. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang und teilen Sie mir mit, ob Sie weitere Angaben benötigen. Mit freundlichen Grüßen [Name]

Übergabe und Unterlagen geordnet abschließen

Legen Sie die versandte Nachricht zu Ihrem Übergabeprotokoll. Eine gemeinsame Liste für Ansprechpartner, Dokumente und vereinbarte Termine erleichtert die Organisation nach dem Kauf. Weitere Hilfen finden Sie unter Checklisten rund um die Immobilie. Bei Fragen zur Begleitung Ihres Immobilienkaufs können Sie CUDOK.immo kontaktieren.

Aktualisiert am 15. September 2026. Allgemeine Information, keine individuelle Rechtsberatung. Rechtliche Einzelfragen klären Sie mit Ihrem Notariat oder einer entsprechend spezialisierten Rechtsberatung.

Quellen und weiterführende Informationen

Die Inhalte dienen der allgemeinen Information. Individuelle rechtliche und steuerliche Fragen klären Sie bitte mit den dafür zugelassenen Berufsgruppen.

Transparenzhinweis: Bei der Recherche, Erstellung und sprachlichen Optimierung unserer Artikel nutzen wir teilweise künstliche Intelligenz (KI). Die Verantwortung für die veröffentlichten Inhalte liegt bei CUDOK.immo.

Heiko Cudok, persönlicher Ansprechpartner
Heiko CudokIhr persönlicher Ansprechpartner

Ein erster Austausch schafft Klarheit.

Fordern Sie einen Rückruf an, schreiben Sie direkt per WhatsApp oder senden Sie Ihre Terminanfrage. Ich melde mich persönlich bei Ihnen.

Lassen Sie uns über Ihr Vorhaben sprechen.

Immobilie, Finanzierung oder Absicherung: Schildern Sie kurz, worum es geht. Sie erhalten eine persönliche Rückmeldung und eine klare erste Einschätzung.

Anfrage sicher übermitteln

Ihre Anfrage wird verschlüsselt übertragen, eindeutig CUDOK.immo zugeordnet und persönlich von Heiko Cudok bearbeitet.

Zweckgebundene Speicherung für maximal 24 Monate. Bitte senden Sie keine vertraulichen Finanz-, Gesundheits- oder Vertragsunterlagen über dieses Formular.