Finanzierung

Sondertilgung 2026: Was Sie vor dem Jahresende prüfen sollten

KI-Symbolbild: Hausmodell, Münzen und Schlüssel auf einem anthrazitfarbenen Tisch vor einem herbstlichen Garten.
KI-Symbolbild: Hausmodell, Münzen und Schlüssel auf einem anthrazitfarbenen Tisch vor einem herbstlichen Garten.

Auf dem Sparkonto liegt ein zusätzlicher Betrag, der Immobilienkredit läuft weiter. Alles in die Rückzahlung stecken – oder lieber verfügbar halten? Der Herbst ist ein guter Moment, diese Entscheidung vorzubereiten. Wer seine Sondertilgung 2026 jetzt prüft, hat Zeit für Vertragsfragen, einen realistischen Kassensturz und die rechtzeitige Zahlung.

Dabei geht es nicht um eine neue gesetzliche Jahresendpflicht. Entscheidend ist Ihr bestehender Darlehensvertrag. Dieser Beitrag betrachtet die konkrete Frage: Welcher zusätzliche Betrag passt noch in diesem Jahr zu Ihrer Finanzierung, ohne dass anschließend Geld für das Haus oder den Alltag fehlt? Informationsstand: 12. September 2026.

Der erste Blick gehört dem Vertrag, nicht dem Kontostand

Eine Sondertilgung ist eine zusätzliche Rückzahlung neben den vereinbarten Raten. Notieren Sie zunächst, ob Ihr Vertrag sie vorsieht, welcher Höchstbetrag gilt und auf welche Darlehenssumme sich ein vereinbarter Prozentsatz bezieht. Prüfen Sie außerdem Mindestbetrag, mögliche Zahlungstermine, bereits geleistete Beträge und die Frage, ob das Kalenderjahr oder ein anderer Zeitraum maßgeblich ist.

Wie konkret solche Regeln sein können, zeigt die aktuelle Kundeninformation der ING: Sie nennt mindestens 1.000 Euro je Sondertilgung und höchstens fünf Prozent der ursprünglichen Darlehenssumme pro Kalenderjahr. Nicht ausgeschöpfte Beträge erhöhen das Kontingent des Folgejahres dort nicht. Das ist ein Anbieterbeispiel, keine allgemeine Regel für alle Banken oder Verträge.

Eine einfache Kontrollrechnung: Sind bei ursprünglich 300.000 Euro fünf Prozent jährlich vereinbart, ergeben sich 15.000 Euro. Wurden im maßgeblichen Jahr bereits 4.000 Euro eingezahlt, bleiben rechnerisch 11.000 Euro. Ob genau diese Grundlage und die geplante Zahlung für Ihren Vertrag gelten, lassen Sie sich vorab bestätigen.

Warum der 31. Dezember zu spät sein kann

Eine Überweisung am letzten Kalendertag ist nicht automatisch eine rechtzeitig berücksichtigte Sondertilgung. Die ING nennt beispielsweise den Eingang spätestens zum 30. Dezember beziehungsweise am vorherigen Freitag, falls dieser auf ein Wochenende fällt. Sie empfiehlt mehrere Bankarbeitstage Vorlauf. Übernehmen Sie weder dieses Datum noch die Buchungslogik ungeprüft für ein anderes Institut.

Unsere praktische Empfehlung: Klären Sie im September oder Oktober die Bedingungen und legen Sie einen eigenen Zahlungstermin mit Abstand zur bestätigten Frist fest. Fragen Sie nach dem richtigen Darlehenskonto, dem Verwendungszweck und dem Datum der zinswirksamen Verrechnung. Bewahren Sie Bankantwort und Buchungsbestätigung zusammen auf. Ein Kalendervermerk hilft erst dann wirklich, wenn er auf der richtigen Frist beruht.

Was eine zusätzliche Rückzahlung tatsächlich spart

Die Grundidee ist einfach: Ein kleinerer ausstehender Kreditbetrag verursacht bei unverändertem Sollzins weniger Zinsen. Bleibt die Monatsrate gleich, fließt entsprechend mehr davon in die Tilgung. Eine geringere Restschuld bedeutet allerdings nicht automatisch eine sofort sinkende monatliche Belastung. Wer niedrigere Raten benötigt, sollte ausdrücklich eine mögliche Anpassung besprechen.

Vereinfachte Modellrechnung, kein Zinsangebot: 10.000 Euro zusätzliche Tilgung bei vier Prozent Sollzins entsprechen zunächst rund 400 Euro Zinsen pro vollem Jahr auf diesen Betrag. Bei 1,5 Prozent wären es rund 150 Euro. Diese Überschlagsrechnung unterstellt für den Vergleich einen konstanten Differenzbetrag und berücksichtigt keine unterjährigen Buchungen oder veränderten Tilgungsverläufe.

Für Ihre tatsächliche Ersparnis benötigen Sie deshalb zwei Tilgungspläne mit identischem Stichtag: einmal ohne und einmal mit Sondertilgung. Vergleichen Sie Zinskosten und Restschuld bis zum Ende der Zinsbindung. Lassen Sie sich außerdem zeigen, welche Annahmen für die Zeit danach verwendet werden. Eine Modellrechnung mit unverändertem Anschlusszins ist keine Vorhersage.

Erst Rücklagen abziehen, dann über den Rest entscheiden

Ein hoher Kontostand ist nicht gleichbedeutend mit frei verfügbarem Geld. Ziehen Sie zunächst bereits absehbare Ausgaben ab: Reparaturen, vereinbarte Handwerkerrechnungen, Versicherungszahlungen und gegebenenfalls Steuerzahlungen. Berücksichtigen Sie auch Veränderungen beim Einkommen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg betont bei der Immobilienfinanzierung ausdrücklich den notwendigen finanziellen Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben.

Ein selbst gewähltes Beispiel: Eine Familie hat 24.000 Euro liquide Mittel. Sie reserviert nach Prüfung ihrer Ausgaben 8.000 Euro für eine geplante Reparatur und 10.000 Euro als persönliche Notfallreserve. Für eine Sondertilgung bleiben dann höchstens 6.000 Euro – auch wenn der Vertrag mehr erlauben würde. Die Beträge sind keine allgemeine Rücklagenempfehlung.

Für Eigentümer in Schwäbisch Hall und Heilbronn-Franken lässt sich daraus eine konkrete Aufgabe ableiten: Prüfen Sie vor der Heizperiode, welche Arbeiten an Ihrer eigenen Immobilie bereits absehbar sind. Nicht das Baujahr allein, sondern Zustand, vorhandene Angebote und Ihre Nutzungspläne bestimmen den Geldbedarf. Eine kleinere Sondertilgung kann vernünftiger sein, wenn sonst die nächste Reparatur neu finanziert werden müsste.

Sondertilgung oder Geldanlage: Vergleichen Sie Gleiches mit Gleichem

Stellen Sie der vermiedenen Kreditbelastung nur Anlageerträge gegenüber, die hinsichtlich Zeitraum, Verfügbarkeit und Risiko sinnvoll vergleichbar sind. Ein kurzfristiger Aktionszins beantwortet nicht die Frage nach mehreren Jahren. Eine erwartete Aktienrendite ist ebenfalls keine zugesagte Zinszahlung. Lassen Sie Steuern und Kosten bei einem konkreten Vergleich nicht weg.

Bei einer vermieteten Immobilie kommt die steuerliche Einordnung hinzu. Nach § 9 EStG können wirtschaftlich mit einer Einkunftsart zusammenhängende Schuldzinsen Werbungskosten sein. Sinkende Zinsen können damit auch den entsprechenden Abzug verändern. Lassen Sie die Wirkung für Ihr Objekt vom Steuerberater berechnen; die Entscheidung sollte auf der tatsächlichen Belastung nach Steuern beruhen, nicht allein auf dem nominalen Zinssatz.

Bei mehreren Darlehen nicht einfach überall gleich viel einzahlen

Erstellen Sie eine kurze Übersicht mit Restschuld, Sollzins, Zinsbindungsende und erlaubter Sondertilgung für jeden Baustein. Prüfen Sie die jeweiligen Bedingungen separat, auch bei Förderdarlehen. Rechnen Sie anschließend konkrete Varianten: den freien Betrag einem Baustein zuordnen, aufteilen oder teilweise zurückhalten. So wird sichtbar, welche Variante zu Ihrem Ziel passt.

Überschreiten Sie ein vereinbartes Sondertilgungsrecht nicht ohne Klärung. Für vorzeitige Rückzahlungen können andere Bedingungen und Kosten gelten. § 502 BGB regelt die Vorfälligkeitsentschädigung und ihre Ausnahmen. Die dort genannten Grenzen von einem beziehungsweise einem halben Prozent betreffen Allgemein-Verbraucherdarlehen; sie sind keine pauschale Obergrenze für Immobilienkredite.

Ihr nächster Schritt: eine Entscheidung auf einer Seite

Halten Sie vier Ergebnisse fest: den vertraglich verfügbaren Betrag, Ihre notwendige Liquiditätsreserve, die berechnete Wirkung und den bestätigten Zahlungstermin. Entscheiden Sie erst danach über die Überweisung. Nach der Buchung kontrollieren Sie die neue Restschuld und legen den aktualisierten Tilgungsplan ab.

Sie möchten Sondertilgung, kommende Modernisierung und spätere Anschlussfinanzierung zusammen betrachten? Über unsere Finanzierungsrechner erhalten Sie eine erste Orientierung. Für eine individuelle Prüfung nutzen Sie die digitale Selbstauskunft oder nehmen Sie Kontakt zu CUDOK.immo auf. Entscheidend ist nicht die maximal mögliche Zahlung, sondern eine Finanzierung, die anschließend tragfähig bleibt.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Finanzierungs-, Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, die bestätigten Bankbedingungen und Ihre persönliche Situation. Modellwerte sind keine verbindlichen Angebote oder Ertragszusagen. Rechtliche Einzelfragen klären Sie mit einem Fachanwalt, steuerliche Fragen mit Ihrem Steuerberater.

Quellen und weiterführende Informationen

Häufige Fragen

Muss ich die Sondertilgung bis zum 31. Dezember überweisen?

Nicht zwingend. Entscheidend sind die für Ihren Vertrag bestätigten Zahlungs- und Buchungsfristen. Der erforderliche Geldeingang kann vor dem 31. Dezember liegen. Planen Sie ausreichend Vorlauf ein.

Sinkt nach einer Sondertilgung meine Monatsrate?

Nicht automatisch. Bei gleichbleibender Rate sinkt die Restschuld schneller. Eine gewünschte Ratenreduzierung müssen Sie gesondert mit Ihrer Bank klären.

Kann ich ungenutzte Sondertilgungen im Folgejahr nachholen?

Das hängt vom Vertrag ab. Beim hier genannten ING-Beispiel erhöht ein ungenutzter Jahresbetrag das Kontingent des Folgejahres nicht. Prüfen Sie die konkrete Regelung Ihrer Bank.

Sollte ich meine gesamten Ersparnisse zur Tilgung einsetzen?

Nicht ohne vorherige Liquiditätsplanung. Reservieren Sie Geld für absehbare Ausgaben und unerwartete Belastungen. Nur der danach verfügbare Betrag kommt für die zusätzliche Rückzahlung infrage.

Die Inhalte dienen der allgemeinen Information. Individuelle rechtliche und steuerliche Fragen klären Sie bitte mit den dafür zugelassenen Berufsgruppen.

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