Versicherte Gefahren sind vertraglich definiert
Eine Wohngebäudeversicherung umfasst häufig Grundgefahren wie Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Umfang, Ausschlüsse und Selbstbehalte unterscheiden sich je nach Tarif.
Elementargefahren wie Überschwemmung, Rückstau oder Erdrutsch sind nicht automatisch in jedem Vertrag enthalten und müssen gesondert geprüft werden.
Gebäudedaten aktuell halten
Wohnfläche, Bauart, Nebengebäude und besondere Ausstattungen beeinflussen den Schutz. Anbauten, Sanierungen, Photovoltaik oder eine geänderte Nutzung sollten dem Versicherer gemeldet werden.
Prävention bleibt wichtig
Versicherungsschutz ersetzt keine zumutbaren Schutzmaßnahmen. Rückstausicherung, Wartung und die Einhaltung vertraglicher Obliegenheiten können für den Leistungsfall relevant sein.
Quellen und weiterführende Informationen
Häufige Fragen
Ist Starkregen automatisch versichert?+
Nicht pauschal. Schäden durch Überschwemmung oder Rückstau fallen regelmäßig unter gesondert vereinbarte Elementargefahren.
Was gilt nach einer Modernisierung?+
Wesentliche Veränderungen sollten angezeigt werden. Ob eine Anpassung notwendig ist, bestimmen Vertrag und Versicherer.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- oder Versicherungsberatung und enthält keine verbindliche Produkt- oder Leistungszusage.
