Für wen das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 gedacht ist

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die in Deutschland ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung bauen oder kaufen und anschließend selbst darin wohnen. Das Programm ist nicht auf Familien beschränkt und enthält nach der aktuellen Produktinformation keine allgemeine Einkommensgrenze. Entscheidend ist die vorgesehene Selbstnutzung.

Auch eine unentgeltliche Überlassung an Angehörige im Sinne des § 15 Abgabenordnung kann grundsätzlich als Selbstnutzung anerkannt werden. Vermietete oder gewerblich genutzte Flächen, Ferienhäuser und Ferienwohnungen sind dagegen nicht förderfähig. Bei gemischt genutzten Objekten muss die Kosten- und Flächenzuordnung deshalb vor Antragstellung geklärt werden.

Bis zu 100.000 Euro – aber nur als Teil der Gesamtfinanzierung

Die KfW stellt im Programm 124 bis zu 100.000 Euro pro Vorhaben bereit. Der Kredit wird zu 100 Prozent ausgezahlt und regelmäßig über einen Finanzierungspartner in die gesamte Immobilienfinanzierung eingebunden. Die KfW prüft und zahlt das Darlehen nicht direkt an private Antragsteller aus.

Der Höchstbetrag ersetzt keine vollständige Finanzierungsplanung. Kaufpreis oder Baukosten, Kauf- beziehungsweise Baunebenkosten, Eigenkapital, weitere Darlehen, Modernisierungsaufwand und Liquiditätsreserve müssen gemeinsam betrachtet werden. Auch ein Förderkredit setzt voraus, dass der durchleitende Finanzierungspartner das Vorhaben und die persönliche Kreditwürdigkeit akzeptiert; ein Anspruch auf Finanzierung oder Bewilligung besteht nicht.

Welche Kosten beim Immobilienkauf förderfähig sind

Beim Kauf können der Kaufpreis sowie Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung berücksichtigt werden. Auch typische Erwerbsnebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar- und Maklerkosten nennt die KfW als förderfähige Positionen. Damit kann das Programm breiter eingesetzt werden als Förderkredite, die ausschließlich energetische Maßnahmen finanzieren.

Wichtig ist eine saubere Kostenaufstellung. Der KfW-Anteil darf nur für den in der Zusage festgelegten Zweck eingesetzt werden und die Verwendung ist gegenüber dem Finanzierungspartner nachzuweisen. Bereits abgeschlossene Vorhaben, Umschuldungen bestehender Darlehen und nachträgliche Finanzierungslücken werden nicht gefördert.

Welche Baukosten finanziert werden können

Bei einem Neubau können Baukosten einschließlich Material- und Arbeitskosten, Baunebenkosten und Außenanlagen einbezogen werden. Dazu zählen nach der KfW-Produktinformation beispielsweise Honorare für Architektur, Energie- oder Bauberatung sowie Notar-, Makler- und Grunderwerbsteuerkosten.

Auch das Baugrundstück kann berücksichtigt werden, wenn sein Erwerb bei Antragseingang bei der KfW höchstens sechs Monate zurückliegt. Eigenleistungen selbst sind nicht förderfähig; durch Rechnungen belegte Materialkosten können dagegen grundsätzlich mitfinanziert werden. Für Bauherren ist deshalb eine nachvollziehbare Trennung zwischen Material, Fremdleistung und eigener Arbeitsleistung wichtig.

Der richtige Antragstermin entscheidet über die Förderung

Der Antrag muss über den Finanzierungspartner vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Beim Kauf gilt grundsätzlich der Abschluss des notariellen Kaufvertrags als Vorhabensbeginn, beim Bau der erste Spatenstich. Bei einer Zwangsversteigerung ist das Zuschlagsdatum maßgeblich. Wer erst danach nach dem Programm fragt, riskiert den Ausschluss wegen eines bereits begonnenen Vorhabens.

Nach den aktuellen KfW-Hinweisen kann auch ein formloser Antrag oder ein aktenkundiges Finanzierungsgespräch mit ausdrücklicher Einbeziehung der KfW-Förderung den notwendigen Zeitpunkt sichern. Der formgerechte Antrag muss anschließend fristgerecht eingehen. Da die konkrete Dokumentation entscheidend ist, sollte die Einbindung des Programms vor Notartermin oder Baubeginn schriftlich mit dem Finanzierungspartner abgestimmt werden.

Laufzeit, Zinsbindung und tilgungsfreie Jahre realistisch bewerten

Beim Annuitätendarlehen stehen Laufzeiten von 4 bis 35 Jahren zur Verfügung. Die Zinsbindung beträgt je nach Variante 5 oder 10 Jahre; zu Beginn sind 1 bis 5 tilgungsfreie Jahre möglich. Während dieser Anlaufzeit werden nur Zinsen gezahlt. Das senkt zunächst die Rate, verschiebt aber die Rückzahlung und führt nicht zu einem schuldenfreien Zeitraum.

Alternativ gibt es eine endfällige Variante mit einer Laufzeit von 4 bis 10 Jahren. Dabei wird während der Laufzeit nicht getilgt und der gesamte Kreditbetrag am Ende fällig. Eine solche Struktur benötigt einen belastbaren Rückzahlungsplan und sollte nicht allein wegen der niedrigen Anfangsbelastung gewählt werden. Der bei Antragseingang geltende KfW-Zinssatz und die Konditionen des übrigen Finanzierungsbausteins müssen zusammen verglichen werden.

Bereitstellungsprovision und Abruffrist beim Bau beachten

Der zugesagte Kredit kann innerhalb von zwölf Monaten in einer Summe oder in Teilbeträgen abgerufen werden. Die Abruffrist lässt sich nach den aktuellen Bedingungen auf insgesamt höchstens 36 Monate verlängern. Ab dem 13. Monat nach Zusage berechnet die KfW auf den noch nicht abgerufenen Betrag eine Bereitstellungsprovision von 0,15 Prozent pro Monat.

Gerade bei Neubauten können Genehmigungen, Baufortschritt und Zahlungspläne zu späteren Abrufen führen. Eine zunächst günstige Finanzierung kann dadurch zusätzliche Kosten verursachen. Bauzeitenplan, Ratenplan des Bauträgers oder Bauunternehmens und Abruf der KfW-Mittel sollten deshalb vor Vertragsabschluss aufeinander abgestimmt werden.

Keine laufenden Sondertilgungen im Programm 124

Teilrückzahlungen und Sondertilgungen sind während der Zinsbindung nach den aktuellen Programmbedingungen ausgeschlossen. Der gesamte ausstehende Kreditbetrag kann zwar vorzeitig zurückgezahlt werden, dabei fällt jedoch grundsätzlich eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Zum Ende der Zinsbindung ist eine teilweise oder vollständige Rückzahlung ohne diese Kosten möglich.

Wer regelmäßig Bonuszahlungen, Erbschaften oder frei werdendes Kapital zur schnelleren Entschuldung einsetzen möchte, sollte diese Flexibilität in anderen Darlehensbausteinen vorsehen. Nicht der niedrigste Einzelzins, sondern das Zusammenspiel aus Effektivzins, Tilgung, Zinsbindung, Sondertilgungsrechten, Restschuld und Nebenkosten entscheidet über die Qualität der Gesamtfinanzierung.

Mit anderen Förderprogrammen kombinieren

Das Wohneigentumsprogramm kann grundsätzlich mit weiteren öffentlichen Fördermitteln kombiniert werden. Je nach Vorhaben kommen etwa Programme für klimafreundlichen Neubau, energetische Sanierung oder barrierearmen Umbau in Betracht. Die Summe der öffentlichen Förderzusagen darf die förderfähigen Kosten jedoch nicht übersteigen, und dieselbe Kostenposition darf nicht unzulässig doppelt gefördert werden.

Für Käufer eines Bestandsgebäudes und Bauherren empfiehlt sich daher eine Kostenmatrix: Jede Ausgabe wird einem Finanzierungs- oder Förderbaustein eindeutig zugeordnet. Zusätzlich sind steuerliche Wechselwirkungen zu prüfen. Ob eine Handwerkerleistung steuerlich geltend gemacht werden kann oder bereits über öffentliche Mittel gefördert wird, ist eine steuerliche Einzelfrage und sollte mit Finanzamt oder Steuerberatung geklärt werden.

KfW 124 nicht isoliert, sondern im Gesamtkostenvergleich prüfen

Ob das Programm wirtschaftlich vorteilhaft ist, lässt sich nicht allein am Sollzins erkennen. Vergleichen Sie den effektiven Jahreszins, die Länge der Zinsbindung, tilgungsfreie Jahre, die voraussichtliche Restschuld, Bereitstellungskosten und fehlende Sondertilgungsmöglichkeiten mit einer Finanzierung ohne diesen Baustein. Die Bundesbank veröffentlicht hierfür neutrale Durchschnittsdaten zu neu vergebenen Wohnungsbaukrediten; diese Marktwerte ersetzen jedoch kein persönliches Angebot.

Sinnvoll sind mindestens drei Szenarien: Finanzierung mit KfW 124, Finanzierung ohne KfW 124 sowie – falls förderfähig – eine Kombination mit einem weiteren Programm. Für jedes Szenario sollten Rate, Gesamtkosten bis zum Ende der Zinsbindung, Restschuld und Belastung bei einem höheren Anschlusszins sichtbar sein. So zeigt sich, ob die Förderung tatsächlich verbessert oder lediglich die Finanzierung komplizierter macht.

Informationsstand und individuelle Beratung

Dieser Beitrag berücksichtigt den Informationsstand vom 28. August 2026. Förderbedingungen und Zinssätze können sich ändern; verbindlich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden KfW-Unterlagen und die konkrete Kreditzusage. Die Förderfähigkeit und Tragbarkeit werden im Einzelfall durch den Finanzierungspartner geprüft.

Der Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Finanzierungs-, Fördermittel-, Rechts- oder Steuerberatung. Eine Förderzusage, bestimmte Kondition oder Kreditbewilligung kann nicht garantiert werden. Vor Kaufvertrag, Baubeginn oder verbindlicher Beauftragung sollten Kosten, Antragstermin und Vertragsgestaltung durch die jeweils qualifizierten Stellen geprüft werden.

Quellen und weiterführende Informationen

Wer kann den KfW-Kredit 124 im Jahr 2026 beantragen?+

Privatpersonen, die in Deutschland ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung bauen oder kaufen und anschließend selbst nutzen. Eine allgemeine Einkommensgrenze oder die Voraussetzung, Kinder zu haben, nennt das Programm nicht.

Wie hoch ist der maximale Kreditbetrag bei KfW 124?+

Der Förderkredit beträgt bis zu 100.000 Euro pro Vorhaben. Die tatsächliche Höhe richtet sich nach den förderfähigen Kosten und der Prüfung durch den Finanzierungspartner.

Kann KfW 124 auch Kaufnebenkosten finanzieren?+

Ja. Nach der KfW-Produktinformation können beim Kauf auch Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer sowie Notar- und Maklerkosten berücksichtigt werden. Die konkrete Kostenaufteilung muss im Finanzierungsplan und Antrag nachvollziehbar sein.

Muss der Antrag vor dem Notartermin gestellt werden?+

Grundsätzlich ja. Beim Immobilienkauf gilt der notarielle Kaufvertrag als Vorhabensbeginn. Deshalb muss die KfW-Förderung vorher über den Finanzierungspartner beantragt oder nach den KfW-Vorgaben nachweisbar in ein aktenkundiges Finanzierungsgespräch einbezogen worden sein.

Sind beim KfW-Wohneigentumsprogramm Sondertilgungen möglich?+

Laufende Teilrückzahlungen und Sondertilgungen sind während der Zinsbindung nach den aktuellen Bedingungen ausgeschlossen. Eine vollständige vorzeitige Rückzahlung ist möglich, kann aber eine Vorfälligkeitsentschädigung auslösen.

Kann KfW 124 mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?+

Grundsätzlich ja, sofern die Bedingungen der beteiligten Programme eingehalten werden und die Summe der Förderzusagen die förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Kostenpositionen und Antragstermine müssen sauber abgestimmt werden.

Ist KfW 124 automatisch günstiger als ein Bankdarlehen?+

Nein. Entscheidend ist der konkrete Gesamtkostenvergleich einschließlich Effektivzins, Zinsbindung, tilgungsfreier Jahre, Restschuld, Bereitstellungsprovision und Flexibilität. Ein Förderkredit kann sinnvoll sein, ist aber nicht in jeder Finanzierung automatisch die beste Variante.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- oder Versicherungsberatung und enthält keine verbindliche Produkt- oder Leistungszusage.