Was das KfW-Programm 300 fördert

Das Programm „Wohneigentum für Familien – Neubau“ unterstützt Familien mit Kindern und Alleinerziehende beim Neubau oder Ersterwerb einer selbst genutzten, klimafreundlichen Wohnimmobilie in Deutschland. Als Ersterwerb gilt nach den KfW-Bedingungen ein Kauf innerhalb von zwölf Monaten nach Bauabnahme. Gefördert werden Wohngebäude und Eigentumswohnungen, nicht jedoch der isolierte Grundstückskauf.

Es handelt sich um einen zinsverbilligten Kredit und nicht um einen Zuschuss. Die Konditionen orientieren sich am Kapitalmarkt und können sich laufend ändern. Verbindlich ist der Zinssatz, der am Tag der KfW-Zusage gilt. Laufzeiten von bis zu 35 Jahren und eine Zinsbindung von bis zu zehn Jahren sind möglich; die konkrete Variante muss zur Gesamtfinanzierung und zur voraussichtlichen Restschuld passen.

Wer 2026 antragsberechtigt sein kann

Im Haushalt muss am Tag der Antragstellung mindestens ein Kind unter 18 Jahren leben. Die geförderte Immobilie muss als Eigentümer selbst bewohnt werden; nach den aktuellen Programmbedingungen ist eine Miteigentumsquote von mindestens 50 Prozent erforderlich. Das neue Haus oder die neue Wohnung muss außerdem die einzige Wohnimmobilie der künftig dort lebenden antragstellenden Personen in Deutschland sein.

Bereits kleine Anteile an einem anderen Wohngebäude können als Immobilienbesitz gelten und die Förderung ausschließen. Auch eine frühere Förderung über das Baukindergeld kann relevant sein. Maßgeblich ist die persönliche und familiäre Situation am Tag der Antragstellung: Später geborene Kinder erhöhen den Kreditrahmen dieses Antrags nicht nachträglich.

So wird die Einkommensgrenze für Anträge im Jahr 2026 berechnet

Bei einem Kind darf das maßgebliche Haushaltseinkommen höchstens 90.000 Euro betragen. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 10.000 Euro. Gemeint ist nicht das Bruttogehalt, sondern grundsätzlich das zu versteuernde Einkommen der relevanten erwachsenen Haushaltsmitglieder laut Einkommensteuerbescheid.

Für einen Antrag im Jahr 2026 bildet die KfW den Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen der Jahre 2023 und 2024. Bei gemeinsam einziehenden Ehegatten, Lebenspartnern oder Partnern einer eheähnlichen Gemeinschaft sind die nach den Programmbedingungen maßgeblichen Einkommen zusammenzurechnen. Gehaltsabrechnungen allein reichen für diese Prüfung regelmäßig nicht aus; die betreffenden Steuerbescheide sollten deshalb frühzeitig vollständig vorliegen.

Welche Kredithöchstbeträge möglich sind

In der Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ reichen die Kredithöchstbeträge nach aktuellem Stand von 170.000 Euro bei einem oder zwei Kindern über 200.000 Euro bei drei oder vier Kindern bis zu 220.000 Euro ab fünf Kindern. Die jeweils zulässige Einkommensgrenze steigt parallel mit der Kinderzahl.

Erfüllt das Gebäude zusätzlich die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude, erhöhen sich die Höchstbeträge: auf 220.000 Euro bei einem oder zwei Kindern, 250.000 Euro bei drei oder vier Kindern und 270.000 Euro ab fünf Kindern. Ein Höchstbetrag ist keine automatische Kreditzusage. Der Finanzierungspartner prüft weiterhin Tragfähigkeit, Sicherheiten, Objektkosten und die gesamte Finanzierung.

Gebäudestandard: Effizienzhaus 40, Lebenszyklus und QNG

In der Grundstufe muss der Neubau die Effizienzhaus-Stufe 40 erreichen, definierte Anforderungen an Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus erfüllen und darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden. Eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz muss die Förderfähigkeit bestätigen und die erforderliche „Bestätigung zum Antrag“ erstellen.

Für die höhere Förderstufe ist zusätzlich eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM erforderlich. Dafür wird neben der Energieeffizienz-Expertise eine qualifizierte Nachhaltigkeitsberatung benötigt. QNG betrachtet nicht nur den Energieverbrauch, sondern unter anderem Ressourcen, Umweltwirkungen, Funktionalität, Komfort und Qualitätssicherung über den Gebäudelebenszyklus. Die zusätzlichen Planungs-, Dokumentations- und Zertifizierungskosten gehören deshalb von Anfang an in die Kalkulation.

Der richtige Zeitpunkt: Antrag vor verbindlichem Vorhabenbeginn

Der Förderkredit wird über einen Finanzierungspartner beantragt. Vor Abschluss eines Kaufvertrags oder verbindlicher Lieferungs- und Leistungsverträge sollte die Förderfähigkeit geklärt und der Antrag gestellt werden. Wer zu früh verbindlich unterschreibt oder bereits mit dem Vorhaben beginnt, riskiert den Zugang zur Förderung. Die KfW nennt für bestimmte Konstellationen aufschiebende Bedingungen, deren rechtssichere Gestaltung jedoch individuell geprüft werden sollte.

Typischerweise werden für den Antrag die Bestätigung zum Antrag, die maßgeblichen Einkommensteuerbescheide und die Geburtsurkunden der berücksichtigten Kinder benötigt. Nach Abschluss des Vorhabens folgen weitere Nachweise, unter anderem die Bestätigung nach Durchführung, ein Grundbuchauszug und eine Meldebestätigung zur Selbstnutzung.

Förderkredit und Gesamtfinanzierung zusammen planen

Der KfW-Kredit deckt regelmäßig nur einen Teil der gesamten Investition ab. Grundstück, Kauf- oder Baukosten, Baunebenkosten, Notar, Grundbuch, Steuern, Außenanlagen, Bemusterungsreserven und mögliche Mehrkosten müssen in einer vollständigen Kostenaufstellung berücksichtigt werden. Je nach Vorhaben kann eine Kombination mit anderen Förderprodukten möglich sein; Doppelförderungen derselben Kostenpositionen und programmspezifische Grenzen sind dabei zu beachten.

Wichtig ist auch die langfristige Struktur: Beim Programm 300 sind nach den aktuellen KfW-Angaben keine Teilrückzahlungen oder Sondertilgungen vorgesehen. Eine vollständige vorzeitige Rückzahlung kann eine Vorfälligkeitsentschädigung auslösen. Deshalb sollten KfW-Tranche, Bankdarlehen, Tilgung, Zinsbindungen und freie Liquiditätsreserve nicht getrennt, sondern als Gesamtfinanzierung geplant werden.

Typische Fehler, die Familien vermeiden sollten

Häufige Stolpersteine sind ein falsches Verständnis des Haushaltseinkommens, fehlende Steuerbescheide, bereits vorhandene Miteigentumsanteile, ein zu früher Vertragsabschluss oder eine erst spät eingebundene Energieeffizienz- und Nachhaltigkeitsexpertise. Ebenso riskant ist es, den maximalen Förderbetrag mit einer garantierten Zusage oder einer vollständig gesicherten Finanzierung gleichzusetzen.

Lassen Sie deshalb zunächst Förderfähigkeit, Kosten, Zeitplan und Finanzierungsreserve prüfen. Technische Nachweise gehören zu qualifizierten Energie- und Nachhaltigkeitsexperten, Vertragsklauseln zu Notar oder Rechtsberatung und steuerliche Auswirkungen zum Steuerberater. Eine Finanzierungsberatung kann die verschiedenen Kreditbausteine vergleichen, ersetzt aber nicht die formale Entscheidung von KfW und Finanzierungspartner.

Informationsstand und individuelle Prüfung

Dieser Beitrag berücksichtigt den Informationsstand vom 10. August 2026. Förderbedingungen, Zinssätze, Haushaltsmittel und technische Anforderungen können geändert oder zeitweise angepasst werden. Vor jeder vertraglichen Bindung sollten deshalb die aktuelle KfW-Produktseite, das Merkblatt und die technischen Mindestanforderungen geprüft werden.

Der Beitrag vermittelt allgemeine Informationen und keine verbindliche Förder-, Rechts-, Steuer- oder Kreditzusage. Ob ein konkreter Haushalt und ein bestimmtes Bau- oder Kaufvorhaben förderfähig sind, entscheiden die jeweils zuständigen Stellen anhand der vollständigen Unterlagen.

Quellen und weiterführende Informationen

Welche Einkommensjahre zählen bei einem Antrag im Jahr 2026?+

Für Anträge im Jahr 2026 ist nach den aktuellen KfW-Angaben der Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens aus den Jahren 2023 und 2024 maßgeblich. Grundlage sind die entsprechenden Einkommensteuerbescheide.

Wie hoch ist die Einkommensgrenze bei zwei Kindern?+

Bei zwei Kindern liegt die maximale Einkommensgrenze derzeit bei 100.000 Euro maßgeblichem Haushaltseinkommen. Ausgangspunkt sind 90.000 Euro bei einem Kind plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind.

Kann auch eine neu gebaute Eigentumswohnung gefördert werden?+

Ja. Gefördert werden können der Neubau und der Ersterwerb einer selbst genutzten klimafreundlichen Eigentumswohnung. Der Ersterwerb muss nach den KfW-Bedingungen innerhalb von zwölf Monaten nach Bauabnahme erfolgen.

Kann das Grundstück über das Programm 300 finanziert werden?+

Der isolierte Kauf eines Grundstücks wird im Programm 300 nicht gefördert. Für die Gesamtfinanzierung müssen Grundstück und weitere nicht förderfähige Kosten dennoch vollständig berücksichtigt werden.

Darf ich den Kaufvertrag vor dem KfW-Antrag unterschreiben?+

Grundsätzlich sollte der Förderantrag vor einer verbindlichen Verpflichtung gestellt werden. Für bestimmte Kaufkonstellationen können aufschiebende Bedingungen genutzt werden. Die konkrete Vertragsgestaltung sollte mit Finanzierungspartner und Notar abgestimmt werden.

Sind Sondertilgungen im KfW-Kredit 300 möglich?+

Nach den aktuellen KfW-Produktinformationen sind Teilrückzahlungen und Sondertilgungen nicht möglich. Eine vollständige vorzeitige Rückzahlung kann gegen Vorfälligkeitsentschädigung erfolgen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- oder Versicherungsberatung und enthält keine verbindliche Produkt- oder Leistungszusage.