Was sich seit dem 3. August 2026 geändert hat

Die KfW und der Bund haben die Höchstbeträge des Programms Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (Kredit 308) angehoben. Bei einem minderjährigen Kind sind jetzt bis zu 140.000 Euro möglich, bei zwei Kindern bis zu 160.000 Euro und bei drei oder mehr Kindern bis zu 180.000 Euro. Zuvor lagen die Grenzen bei 100.000, 125.000 und 150.000 Euro.

Neu ist außerdem ein zusätzlicher Weg zur Erfüllung der Sanierungspflicht. Neben einer Sanierung mindestens zum Effizienzhaus 85 EE beziehungsweise Effizienzhaus Denkmal EE kann das Gebäude nun grundsätzlich auch über ein festgelegtes Paket energetischer Einzelmaßnahmen modernisiert werden. Die Frist bleibt unverändert: Die Sanierung muss innerhalb von 54 Monaten nach der KfW-Förderzusage abgeschlossen sein.

Wer den Förderkredit beantragen kann

Antragsberechtigt sind Familien und Alleinerziehende, in deren Haushalt am Tag der Antragstellung mindestens ein Kind unter 18 Jahren lebt. Die geförderte Immobilie muss nach dem Erwerb selbst bewohnt werden; die antragstellende Person muss nach den KfW-Vorgaben als Eigentümerin oder Eigentümer mindestens 50 Prozent Miteigentumsquote halten.

Das gekaufte Haus oder die Eigentumswohnung muss die einzige Wohnimmobilie der Antragstellenden in Deutschland sein. Bereits vorhandenes Wohneigentum oder auch ein Anteil daran kann die Förderung ausschließen. Ebenfalls nicht förderfähig sind Personen, die schon Baukindergeld oder eine Förderung aus den KfW-Produkten 300 beziehungsweise 308 erhalten haben. Maßgeblich sind die vollständigen Programmbedingungen im Zeitpunkt der Antragstellung.

Einkommensgrenzen und Kinderzahl richtig einordnen

Bei einem Kind darf das maßgebliche Haushaltseinkommen höchstens 90.000 Euro pro Jahr betragen. Für jedes weitere minderjährige Kind steigt die Grenze um 10.000 Euro. Daraus ergeben sich 100.000 Euro bei zwei Kindern sowie 110.000 Euro bei drei Kindern; ab dem vierten Kind erhöht sich die Einkommensgrenze weiter, während der maximale Kreditbetrag bei 180.000 Euro bleibt.

Für einen Antrag im Jahr 2026 verlangt die KfW die Einkommensteuerbescheide aus 2024 und 2023. Vorläufige Bescheinigungen des Steuerberaters oder Finanzamts werden laut KfW nicht anerkannt. Das zu versteuernde Einkommen ist nicht mit dem Bruttoeinkommen gleichzusetzen. Deshalb sollte die Förderprüfung anhand der tatsächlichen Steuerbescheide erfolgen und nicht anhand einer überschlägigen Gehaltsrechnung.

Welche Immobilie gefördert wird

Gefördert wird der Kauf eines bestehenden Wohngebäudes oder einer bestehenden Eigentumswohnung in Deutschland einschließlich der im Kaufpreis enthaltenen Grundstückskosten. Voraussetzung ist ein gültiger Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis, der das Objekt bei Antragstellung der Energieeffizienzklasse F, G oder H zuordnet.

Der Kredit 308 finanziert nicht die Kaufnebenkosten. Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie gegebenenfalls Maklerkosten müssen daher anderweitig gedeckt werden. Auch die späteren Sanierungskosten sind nicht Bestandteil dieses Erwerbskredits. Ferienimmobilien, der alleinige Grundstückskauf, Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben sind ausgeschlossen.

Zwei Wege für die verpflichtende Sanierung

Beim ersten Weg wird die Immobilie mindestens zum Effizienzhaus 85 EE oder Effizienzhaus Denkmal EE saniert. Auch anspruchsvollere Effizienzhausstufen können gewählt werden, sofern die Anforderungen der Erneuerbare-Energien-Klasse erfüllt sind. Für diese systemische Sanierung ist eine in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführte Fachperson verpflichtend einzubinden.

Alternativ kann seit August 2026 ein vorgegebenes Paket energetischer Einzelmaßnahmen umgesetzt werden. Nach der aktuellen KfW-Information gehören dazu grundsätzlich Fenstertausch, Fassadendämmung, Dämmung des Dachs oder der obersten Geschossdecke sowie ein Heizungstausch mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien. Erfüllt die vorhandene Heizung diese Anforderung bereits, kann diese Maßnahme entfallen. Weitere Ausnahmen richten sich nach dem jeweils geltenden Merkblatt; eine beliebige Auswahl nur einzelner Maßnahmen genügt grundsätzlich nicht.

Kauf und Sanierung getrennt, aber gemeinsam finanzieren

Der Kredit 308 ist für den Erwerb bestimmt. Die Sanierung muss daher als eigener Finanzierungsbaustein geplant werden. Je nach Sanierungsziel können beispielsweise der KfW-Wohngebäude-Kredit 261, die Heizungsförderung 458 oder Förderangebote des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Betracht kommen. Ob und wie Programme kombiniert werden dürfen, hängt von Maßnahme, Kosten, Antragstermin und den jeweiligen Förderregeln ab.

Für eine belastbare Haushaltsrechnung gehören Kaufpreis, Kaufnebenkosten, Sanierung, Reserven und mögliche Zwischenkosten in einen gemeinsamen Finanzierungsplan. Gerade bei älteren Gebäuden sollte ein technischer Kostenpuffer berücksichtigt werden. Förderhöchstbeträge ersetzen weder Eigenkapital noch die Kreditwürdigkeitsprüfung des Finanzierungspartners.

Der Antrag muss vor dem Immobilienkauf gestellt werden

Der Förderkredit wird nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern über einen Finanzierungspartner. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden, also grundsätzlich vor dem Kauf der Immobilie. Wer den Kaufvertrag vor der Antragstellung unterzeichnen möchte, benötigt nach den KfW-Vorgaben bereits im Vertrag eine aufschiebende Bedingung; Anzahlungen und Kaufpreiszahlungen dürfen erst nach der Antragstellung erfolgen.

Eine aufschiebende Bedingung nachträglich in einen bereits geschlossenen Kaufvertrag aufzunehmen, akzeptiert die KfW nicht. Deshalb sollten Förderprüfung und Finanzierungsabstimmung vor dem Notartermin abgeschlossen sein. Neben den Steuerbescheiden werden insbesondere Geburtsurkunden der berücksichtigten Kinder und der gültige Energieausweis der Klasse F, G oder H benötigt.

Laufzeit, Zinsbindung und Rückzahlung mitprüfen

Die KfW bietet Annuitätendarlehen mit Laufzeiten von 7 bis 35 Jahren und einer Zinsbindung von bis zu 10 Jahren sowie endfällige Varianten mit kürzerer Laufzeit an. Der konkrete Zinssatz ist tagesabhängig und wird im Rahmen des Antrags festgelegt. Ein zeitweise genannter Beispielzins ist deshalb keine dauerhafte Konditionszusage.

Wichtig für die langfristige Planung: Teilrückzahlungen und Sondertilgungen sind beim Kredit 308 nach aktueller KfW-Produktinformation nicht möglich. Eine vollständige vorzeitige Rückzahlung ist möglich, kann aber eine Vorfälligkeitsentschädigung auslösen. Nach Ablauf der Zinsbindung sollte außerdem die verbleibende Restschuld in einer realistischen Anschlussfinanzierung betrachtet werden.

Die 54-Monats-Frist praktisch absichern

Die Sanierungsfrist beginnt mit der KfW-Förderzusage und nicht erst mit Eigentumsübergang, Einzug oder Baubeginn. Innerhalb von 54 Monaten müssen die vereinbarten Arbeiten durchgeführt und die erforderlichen Nachweise eingereicht werden. Verzögerungen durch Planung, Genehmigungen, Handwerkerverfügbarkeit oder unerwartete Gebäudeschäden sollten deshalb von Anfang an einkalkuliert werden.

Bei einer Effizienzhaussanierung ist nach Abschluss eine Bestätigung nach Durchführung durch die Energieeffizienz-Expertin oder den Energieeffizienz-Experten erforderlich. Beim Weg über Einzelmaßnahmen verlangt die KfW eine unterzeichnete Bestätigung nach Durchführung sowie Fachunternehmererklärungen zu den Maßnahmen. Zusätzlich werden unter anderem Kaufvertrag, Grundbuchauszug und Nachweis der Selbstnutzung benötigt.

Informationsstand und individuelle Beratung

Dieser Beitrag berücksichtigt den Informationsstand vom 13. August 2026. Förderprogramme, Zinssätze, technische Anforderungen und verfügbare Haushaltsmittel können sich ändern. Verbindlich sind ausschließlich die bei Antragstellung geltenden KfW-Produktinformationen, Merkblätter und Zusagebedingungen.

Der Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Finanzierungs-, Fördermittel-, Energie-, Steuer- oder Rechtsberatung. Lassen Sie Förderfähigkeit, Vertragsgestaltung, Sanierungsziel, Gesamtkosten und Tragbarkeit vor einer verbindlichen Kaufentscheidung durch entsprechend qualifizierte Fachleute prüfen. Eine Förderzusage oder Finanzierung kann nicht garantiert werden.

Quellen und weiterführende Informationen

Wie hoch ist der KfW-Kredit bei Jung kauft Alt seit August 2026?+

Der maximale Kreditbetrag beträgt 140.000 Euro bei einem Kind, 160.000 Euro bei zwei Kindern und 180.000 Euro bei drei oder mehr minderjährigen Kindern. Die tatsächliche Kredithöhe hängt zusätzlich von Kaufpreis, Förderfähigkeit und Kreditprüfung ab.

Zählt für die Einkommensgrenze das Bruttoeinkommen?+

Nein. Maßgeblich ist das in den KfW-Bedingungen definierte Haushaltseinkommen auf Grundlage des zu versteuernden Einkommens. Für Anträge im Jahr 2026 werden die Einkommensteuerbescheide 2024 und 2023 verlangt.

Welche Energieklasse muss das gekaufte Haus haben?+

Bei Antragstellung muss ein gültiger Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis die Klasse F, G oder H ausweisen. Ein Objekt mit besserer Energieklasse fällt grundsätzlich nicht unter dieses Förderprodukt.

Darf der Kaufvertrag vor dem KfW-Antrag unterschrieben werden?+

Grundsätzlich muss der Antrag vor dem Vorhaben gestellt werden. Ein vorheriger Kaufvertrag ist nur mit einer bereits bei Unterzeichnung enthaltenen aufschiebenden Bedingung möglich; Zahlungen dürfen erst nach Antragstellung erfolgen. Die konkrete Vertragsgestaltung sollte mit Notariat und Finanzierungspartner abgestimmt werden.

Finanziert Kredit 308 auch die Sanierung?+

Nein. Der Kredit 308 fördert den Kaufpreis einschließlich Grundstückskosten. Sanierung und Kaufnebenkosten müssen separat finanziert werden. Für energetische Maßnahmen können abhängig vom Vorhaben weitere BEG-Förderungen in Betracht kommen.

Reicht seit August 2026 eine einzelne Sanierungsmaßnahme?+

Grundsätzlich nein. Beim neuen Einzelmaßnahmenweg ist regelmäßig das vorgegebene Maßnahmenpaket umzusetzen. Ausnahmen können etwa für eine bereits geeignete Heizung oder nach den Bedingungen des aktuellen Merkblatts gelten.

Bis wann muss die Sanierung abgeschlossen sein?+

Die Sanierung muss innerhalb von 54 Monaten nach der KfW-Förderzusage durchgeführt und entsprechend nachgewiesen werden. Die Frist beginnt nicht erst mit Einzug oder Eigentumsumschreibung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- oder Versicherungsberatung und enthält keine verbindliche Produkt- oder Leistungszusage.